Hauptuntersuchung inkl. UMA (HU/AU)
Die UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) ist ein Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und ersetzt die frühere Abgasuntersuchung (AU) als eigenständige Prüfung.
Fahrzeuge, welche vor Ort geprüft werden können:
PKW
Taxi (BOKraft)
Motorrad
Transporter
Wohnmobil
Wohnwagen
Anhänger für PKW (ungebremst u. gebremst)
Für die Hauptuntersuchung am Wohnwagen und Anhänger für PKW, bitte mit eigenem Zugfahrzeug vorführen.
Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten spielt eine entscheidende Rolle bei der Klärung des Schadenumfangs, der Schadenhöhe und ggf. der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall. Es dient als objektive Bewertungsgrundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung und hilft rechtliche ,sowie finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Warum einen Fachanwalt nach einem Unfall einschalten? Brauche ich wirklich einen Anwalt?
Die Antwort lautet ja, denn ohne fachkundige Unterstützung riskieren Sie wichtige Ansprüche zu übersehen oder nicht vollständig ersetzt zu bekommen. Mit einem erfahrenen Anwalt an ihrer Seite begegnen Sie den Experten der Versicherungen auf Augenhöhe und Stellen sicher, dass keine Kürzung hingenommen werden müssen. Ihr Anwalt sorgt dafür, dass alle Ansprüche vollständig und rechtssicher geltend gemacht werden.
Ihr Partner im Verkehrsrecht:
Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO und Vollgutachten nach §21 StVZO (Einzelabnahme)
Eine Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO ist erforderlich, wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, bei denen Bauteile verbaut werden, für die ein Teilgutachten (TGA) oder eine Teilgenehmigung (z.B. ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung oder EXE-Genehmigung) vorliegt.
Dies betrifft nachträglich verbaute Bauteile die daraufhin überprüft werdedn, ob sie den gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Falls erforderlich, muss eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde erfolgen.
Wann ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich?
Möchten Sie Ihr Fahrzeug individueller gestalten? Planen Sie, mehrere Tuningteile zu kombinieren, die sich gegenseitig beeinflussen, jedoch keine gemeinsamen Freigabe in den Prüfzeugnissen haben? Oder besitzen Sie ein speziell für Sie angefertigtes oder umgebautes Einzelstück?
In diesen Fällen ist eine Begutachtung nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig. Bei umfangreichen Umbauten empfiehlt es sich, im Vorfeld mit einem Sachverständigen zu klären, ob das geplante Tuning zulässig ist und welche Kosten für die Begutachtung anfallen.
Termine für diese Dienstleistung bitte telefonisch oder vor Ort vereinbaren!
Oldtimer Gutachten (H-Abnahme) nach §23 StVZO
Das Oldtimer-Gutachten bzw. die H-Abnahme ist eine spezielle Begutachtung eines Fahrzeuges zur Erlangung des H-Kennzeichens. Dieses Kennzeichen dient als Nachweis für den historischen Wert des Fahrzeuges und kann steuerliche sowie versicherungstechnische Vorteile mit sich bringen.
Voraussetzungen für die H-Abnahme:
Das Fahrzeug muss seit mindestens 30 Jahren zugelassen sein (gerechnet ab Erstzulassung)
Es sollte sich weitesgehend im originalen Zustand befinden oder fachgerecht unter Berücksichtigung historischer Gegebenheiten restauriert worden sein
Das Fahrzeug darf keine gravierenden Mängel aufweisen, muss technisch einwandfrei sein und sich insgesamt in einem pflege- und erhaltungswürdigen Zustand befinden
Umbauten oder Modifikationen sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind, d.h. innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung üblich waren
Termine für diese Dienstleistung bitte telefonisch oder vor Ort vereinbaren!
Fahrzeugbewertung
Für PKW, Krafträder, Oldtimer, Anhänger, Lastkraftwagen bis 7,5t, Wohnmobil und Wohnanhänger.
Eine Fahrzeugbewertung dient dazu, den aktuellen Wert eines Fahrzeuges objektiv zu ermitteln.
Zustandsbericht (AutokaufCheck)
Termine für diese Dienstleistung bitte telefonisch oder vor Ort vereinbaren!