Einzelabnahme nach §21 StVZO in Monheim

– für Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis

Nicht jedes Fahrzeug besitzt eine gültige Betriebserlaubnis – etwa nach umfangreichem Tuning, bei Importen oder bei Sonderanfertigungen. In diesen Fällen ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO notwendig.

Dabei handelt es sich um eine technische Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn keine ABE, EG-Typgenehmigung oder kein Teilegutachten vorliegt oder wenn eine Änderungsabnahme nach §19(3) nicht ausreicht.

Wir prüfen Ihr Fahrzeug individuell und rechtssicher – und begleiten Sie zuverlässig bis zur erfolgreichen Zulassung.

 Häufige Fragen zur Einzelabnahme