Einzelabnahme nach §21 StVZO in Monheim
– für Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis
Nicht jedes Fahrzeug besitzt eine gültige Betriebserlaubnis – etwa nach umfangreichem Tuning, bei Importen oder bei Sonderanfertigungen. In diesen Fällen ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO notwendig.
Dabei handelt es sich um eine technische Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn keine ABE, EG-Typgenehmigung oder kein Teilegutachten vorliegt oder wenn eine Änderungsabnahme nach §19(3) nicht ausreicht.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug individuell und rechtssicher – und begleiten Sie zuverlässig bis zur erfolgreichen Zulassung.
Häufige Fragen zur Einzelabnahme
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Eine Einzelabnahme ist notwendig, wenn ein Fahrzeug:
keine gültige Betriebserlaubnis hat,
keine ABE, EG-Typgenehmigung oder kein Teilegutachten vorliegt,
oder so umgebaut wurde, dass eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO nicht ausreicht.
Das betrifft z. B.:
Importfahrzeuge ohne EU-Typengenehmigung (z. B. US-Cars)
Umbauten, die über eine Änderungsabnahme(§19 Abs.3 StVZO) hinausgehen
Einzelstücke oder Sonderanfertigungen
Wiederinbetriebnahme nach langer Stilllegung ohne Papiere.
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Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft:
Die technische Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs
Emissions- und Geräuschverhalten
Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften
Im Anschluss erhalten Sie ein technisches Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. -
Bei umfangreichen Umbauten oder einem geplanten Fahrzeugimport empfiehlt es sich, frühzeitig mit einem Sachverständigen Rücksprache zu halten.
So können Fragen zur Zulässigkeit, Dokumentation und zu den Kosten im Vorfeld geklärt werden – und Sie sparen Zeit und Geld.