Oldtimer-Begutachtung gemäß §23 StVZO in Monheim
- Ihr Weg zum H-Kennzeichen
Ein Oldtimer ist weit mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – er ist ein Zeitzeuge auf vier Rädern, ein Stück Automobilgeschichte und oft ein echtes Herzensprojekt. Damit Ihr Klassiker das begehrte H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen) führen darf, muss er die Voraussetzungen nach §23 StVZO erfüllen.
Wir von der IBCB TÜV Prüfstelle Monheim erstellen für Sie das erforderliche Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO – unabhängig, fachgerecht und mit einem besonderen Blick für’s Detail. Unsere amtlich anerkannten Prüfingenieure bewerten nicht nur den technischen Zustand, sondern auch die Originalität und Authentizität Ihres Fahrzeugs – genau so, wie es der Gesetzgeber für ein H-Kennzeichen fordert.
Egal ob Youngtimer, restaurierter Klassiker oder original erhaltenes Liebhaberfahrzeug:
📍 Wir beraten Sie gerne vorab, prüfen Ihr Fahrzeug vor Ort und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Zulassung.
Was wird geprüft?
Für das H-Kennzeichen muss Ihr Fahrzeug:
Fahrzeugalter - mindestens 30 Jahre (ab Erstzulassung)
Originalität - weitgehend originaler oder zeitgenössisch umgebauter Zustand.
Pflege- und Erhaltungszustand - kein Durchrostungen, kein schlechter Allgemeinzustand
Verkehrssicherheit - Technik funktionstüchtig, HU-relevant
Kulturgut-Eigenschaft - dient der Erhaltung Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.
Wir prüfen sowohl Zustand, Originalität als auch die historische Einordnung Ihres Fahrzeugs.
Ablauf des Gutachtens
So erhalten Sie Ihr Oldtimer-Gutachten:
1. Termin vereinbaren & Fahrzeugschein bereithalten
2. Fahrzeug mitbringen – sauber & sichtbar (innen/außen)
3. Vorlage optionaler Unterlagen (z. B. Bilder, Rechnungen, Historie)
4. Begutachtung durch unseren Prüfingenieur
5. Ausstellung des §23-Gutachtens
Hinweis: eine gleichzeitige HU ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss mit der H-Abnahme durchgeführt werden
Wir kümmern uns um das erforderliche Gutachten – kompetent und mit Begeisterung für Oldtimer.
Ihre Vorteile bei IBCB
✅ Erfahrung mit Oldtimern
✅ Kombi-Termin mit HU möglich
✅ Individuelle Beratung
✅ Lokal & unabhängig in Monheim
Häufige Fragen zum Oldtimer-Gutachten
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Nein, das ist nicht möglich, eine H-Abnahme nach §23 StVZO ist nicht ohne eine gültige HU möglich.
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Damit ein Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird, muss es sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden – technisch wie optisch.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, die dem H-Kennzeichen entgegenstehen, beraten wir Sie ehrlich und transparent, welche Anpassungen notwendig wären, um die Voraussetzungen zu erfüllen. -
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein – gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung.
Beispiel: Erstzulassung am 10.06.1995 → Oldtimerstatus möglich ab dem 10.06.2025.Zudem muss es dem damaligen Originalzustand weitgehend entsprechen und in einem gepflegten Gesamtzustand sein.