Oldtimer-Begutachtung gemäß §23 StVZO in Monheim

- Ihr Weg zum H-Kennzeichen

Ein Oldtimer ist weit mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – er ist ein Zeitzeuge auf vier Rädern, ein Stück Automobilgeschichte und oft ein echtes Herzensprojekt. Damit Ihr Klassiker das begehrte H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen) führen darf, muss er die Voraussetzungen nach §23 StVZO erfüllen.


Wir von der IBCB TÜV Prüfstelle Monheim erstellen für Sie das erforderliche Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO – unabhängig, fachgerecht und mit einem besonderen Blick für’s Detail. Unsere amtlich anerkannten Prüfingenieure bewerten nicht nur den technischen Zustand, sondern auch die Originalität und Authentizität Ihres Fahrzeugs – genau so, wie es der Gesetzgeber für ein H-Kennzeichen fordert.

Egal ob Youngtimer, restaurierter Klassiker oder original erhaltenes Liebhaberfahrzeug:
📍 Wir beraten Sie gerne vorab, prüfen Ihr Fahrzeug vor Ort und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Zulassung.

Was wird geprüft?

Für das H-Kennzeichen muss Ihr Fahrzeug:

  • Fahrzeugalter - mindestens 30 Jahre (ab Erstzulassung)

  • Originalität - weitgehend originaler oder zeitgenössisch umgebauter Zustand.

  • Pflege- und Erhaltungszustand - kein Durchrostungen, kein schlechter Allgemeinzustand

  • Verkehrssicherheit - Technik funktionstüchtig, HU-relevant

  • Kulturgut-Eigenschaft - dient der Erhaltung Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.

Wir prüfen sowohl Zustand, Originalität als auch die historische Einordnung Ihres Fahrzeugs.

Frontansicht eines roten VW Karmann Ghia Oldtimers – perfekte Fahrzeugklassiker für die TÜV-Einzelabnahme in Monheim
Cremefarbener Cadillac Oldtimer mit auffälligem Chromgrill – ideal für die Begutachtung bei der TÜV Prüfstelle Monheim
Innenansicht eines gepflegten Oldtimers mit Holzlenkrad – Armaturenprüfung im Rahmen der Kfz-Einzelabnahme nach §21 StVZO

Ablauf des Gutachtens

So erhalten Sie Ihr Oldtimer-Gutachten:

1. Termin vereinbaren & Fahrzeugschein bereithalten

2. Fahrzeug mitbringen – sauber & sichtbar (innen/außen)

3. Vorlage optionaler Unterlagen (z. B. Bilder, Rechnungen, Historie)

4. Begutachtung durch unseren Prüfingenieur

5. Ausstellung des §23-Gutachtens


Hinweis: eine gleichzeitige HU ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss mit der H-Abnahme durchgeführt werden

Wir kümmern uns um das erforderliche Gutachten – kompetent und mit Begeisterung für Oldtimer.

Ihre Vorteile bei IBCB

✅ Erfahrung mit Oldtimern

✅ Kombi-Termin mit HU möglich

✅ Individuelle Beratung

✅ Lokal & unabhängig in Monheim

 Häufige Fragen zum Oldtimer-Gutachten

  • Nein, das ist nicht möglich, eine H-Abnahme nach §23 StVZO ist nicht ohne eine gültige HU möglich.

  • Damit ein Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird, muss es sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden – technisch wie optisch.
    Sollten Abweichungen festgestellt werden, die dem H-Kennzeichen entgegenstehen, beraten wir Sie ehrlich und transparent, welche Anpassungen notwendig wären, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein – gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung.


    Beispiel: Erstzulassung am 10.06.1995 → Oldtimerstatus möglich ab dem 10.06.2025.

    Zudem muss es dem damaligen Originalzustand weitgehend entsprechen und in einem gepflegten Gesamtzustand sein.