Änderungsabnahme nach §19(3)StVZO in Monheim

- Felgen, Fahrwerk & mehr eintragen lassen.

Technische Umbauten am Fahrzeug sehen gut aus – müssen aber auch sicher und legal sein.
Wenn Sie z. B. neue Felgen, ein Gewindefahrwerk oder eine Anhängerkupplung montiert haben, ist in vielen Fällen eine Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO erforderlich.
Wir prüfen, dokumentieren und bestätigen Ihre Änderungen – rechtssicher und schnell.

 Häufige Fragen zur Änderungsabnahme