Änderungsabnahme nach §19(3)StVZO in Monheim

- Felgen, Fahrwerk & mehr eintragen lassen.

Technische Umbauten am Fahrzeug sehen gut aus – müssen aber auch sicher und legal sein.
Wenn Sie z. B. neue Felgen, ein Gewindefahrwerk oder eine Anhängerkupplung montiert haben, ist in vielen Fällen eine Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO erforderlich.
Wir prüfen, dokumentieren und bestätigen Ihre Änderungen – rechtssicher und schnell.

 Häufige Fragen zur Änderungsabnahme

  • Eine Änderungsabnahme ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung, wenn Sie etwas an Ihrem Fahrzeug verändern (z. B. Fahrwerk, Felgen, Auspuff), das die Betriebserlaubnis beeinflussen kann.

    Wir prüfen, ob die Änderung sicher, zulässig und verkehrskonform ist. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle – damit Ihr Fahrzeug wieder legal auf die Straße darf.

  • Immer dann, wenn:

    • eine Änderung nicht durch eine ABE, ECE- oder EG-Typgenehmigung vollständig abgedeckt ist.

    • sich die Betriebserlaubnis ändern kann, z.B. durch Auswirkung auf Fahrverhalten, Abgas- oder Geräuschverhalten oder die Verkehrssicherheit.

    • die Änderung laut Gutachten oder Herstellerangaben eine Eintragungspflicht auslöst

    Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Änderung eintragungspflichtig ist, sprechen Sie uns gerne an.

  • In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs – mit ernsten Folgen:

    • Bußgeld und Punkte bei einer Kontrolle

    • Probleme bei der Hauptuntersuchung (nicht bestanden)

    • Einschränkungen bei der Versicherung im Schadenfall

    Wir empfehlen, jede Änderung vorab prüfen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.